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Umweltbereiche
Naturschutz auf Baustellen
Naturschutz auf Baustellen?
Auf den ersten Blick besteht kein offensichtlicher Zusammenhang. Vor allem die folgenden zwei Situationen führen aber immer wieder zu Meldungen der Bevölkerung und gelegentlich auch zum konkreten Eingreifen der Fachstelle Naturschutz:
Worum geht es?
Schützenswerte Biotope und Naturschutzgebiete sind natürliche und naturnahe, wertvolle Lebensräume wie z.B. Teiche, Moore, Obstgärten, Mager- und Trockenwiesen. Sie sind Lebensraum seltener Arten und gesetzlich geschützt.
Naturschutzgebiete von überregionaler Bedeutung sind im GIS-Browser zu finden. Die übrigen schützenswerten Biotope wurden nicht systematisch erfasst und sind auch nicht im GIS-Browser dargestellt. Teilweise verfügen die Gemeinden über Schutzverordnungen oder Inventare.
Aufgabe des Bauherrn
Der Bauherr hat sicherzustellen, dass schützenswerte Biotope nicht beeinträchtigt werden, z.B. durch:
- Deponien, Aufschüttungen und Abgrabungen
- Zwischenlagerung von Material oder Maschinen
- Einleitung von Wasser oder Abwasser
- Drainage oder Grundwasserabsenkung
- Staubimmissionen
- Störungen, die zur vorübergehenden Vertreibung von Arten oder gar zur Aufgabe von Bruten führen können
Eine Beeinträchtigung ist nicht immer offensichtlich. So kann zum Beispiel die Einleitung von Wasser in ein Moor oder eine Grundwasserabsenkung in dessen Nähe (ca. 100 m) das Moor unwiederbringlich zerstören.
Worum geht es?
Geschützte Arten wie Schwalben, Mauersegler, Alpensegler und Dohlen bauen ihre Nester in Gebäudenischen, unter Dächern und zwischen Dachziegeln. Fledermäuse nutzen Dachstöcke, Rollladenkästen, aber auch Ritzen (z.B. in altem Mauerwerk oder unter Fassadenelementen) als Unterschlupf. Auch Siebenschläfer und Schleiereulen sind in Dachstöcken zu finden.
Aufgabe des Bauherrn
Bei Renovationen, Umbauten und Umgebungsarbeiten soll darauf geachtet werden, dass die Zugänge und Brutplätze von Schwalben, Seglern und Schleiereulen erhalten bleiben oder für geeigneten Ersatz gesorgt wird. Unterschlüpfe von Fledermäusen und deren Zugangsöffnungen dürfen nicht beeinträchtigt werden oder es sind zugluftfreie Rückzugsverstecke als Quartierersatz zu schaffen. Um die im Einzelfall optimalen Massnahmen zu bestimmen, sind Fachleute beizuziehen.
- Informationen der Fachstelle Naturschutz
- Schweizer Vogelwarte Sempach
- Stiftung Fledermausschutz
- Bauen und Tiere
Weitere Informationen
Kontakt
ALN
Fachstelle Naturschutz
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich